关于欧盟其他国家取得的驾照在德国的有效性的法规:exsd: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).Nach § 28 Abs. 1 FeV behaelt eine in einem Mitgliedsland der EU erworbene Fahrerlaubnis im Inland ihre Wirksamkeit, wenn der Inhaber im Inland wohnt (sich dort mehr als 185 Tage im Jahr aufhaelt - § 7 Abs. 1 FeV), und er sich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis überwiegend im Erteiler-Staat aufhielt. Dies gilt aber nicht, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hatte (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV). Davon geht die Behoerde aus, da Sie nicht in Zypern gemeldet waren. In diesem Fall ist die Fahrerlaubnis aus Zypern in Deutschland nicht wirksam (§ 29 Abs. 3 Nr. 2 FeV).